Aus dem Artikel «Innerbetriebliche Sozialpartnerschaft als Stärke des Standortes Schweiz – Umsetzungen und Vorteile des Mitwirkungsgesetzes» von Elisabeth Spreng Troller, erschienen im «Schweizer Arbeitgeber» Nr. 5 vom 10. März 2005 (Auszug):
«Partnerschaft bedeutet, dass A und B miteinander eine Beziehung eingehen. Als Beispiele seien erwähnt: Eltern – Kinder, Mann – Frau, Lehrer – Schüler, Staat – Bürger oder eben Arbeitgeber – Arbeitnehmer. All diesen Beziehungen ist eigen, dass gegenseitig Rechte und Pflichten bestehen, dass sie sich über einen längeren Zeitraum erstrecken und dass sie sich in verschiedenen Situationen bewähren müssen. Partnerschaft ist demzufolge ein Geben und Nehmen, immer in Richtung auf ein definiertes Ziel. Lehrer und Schüler haben das gemeinsame Ziel, eine Ausbildung zu machen, die mit einer Prüfung abgeschlossen wird. Arbeitgeber und Arbeitnehmer haben das gemeinsame Ziel, Unternehmenserfolg zu erreichen, der alljährlich über die Geschäftsbilanz ausgewiesen wird. In der Praxis spricht man von «Sozialpartnerschaft» und leider ist dieses Wort bei vielen Arbeitgebern negativ belastet.»